Die Grünen haben auf ihrer Sommerklausur am vergangenen Samstag die Themenschwerpunkte für das kommende Jahr festgesetzt. Dabei beschloss man, unter anderem auch auf mein Plädoyer hin, den sozialen Aspekten RECHT AUF ARBEIT, STEUERGERECHTIGKEIT und SOZIALE SICHERUNG einen besonderen Stellenwert einzuräumen.
In einer Arbeitsgruppe mit dem Landessekretär der SGK/UIL Christian Troger, dem Fraktionsprecher der Grünen Bürgerliste Brixen und ehem. Vorsitzenden des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz Roman Zanon, Robert Hochgruber (ebenfalls GBL Brixen und ehem. Vorsitzender der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche) sowie dem Landtagsabgeordneten Riccardo dello Sbarba haben wir soziale Kernbereiche definiert, die in nächster Zeit durch gezielte Aktionen angegangen werden sollen.




Die ARBEIT ist auch in Südtirol ein nicht mehr selbstverständliches Gut, Die Arbeitslosigkeit hat im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise 3,3% erreicht – ein bisher nie dagewesener Wert. Zudem wurden im abgelaufenen Jahr von den 237.000 Beschäftigten im Lande an die 90.000 gekündigt und wieder eingestellt, was auf sog. prekäre, also instabile Arbeitsformen schließen lässt.
Arbeit auf Abruf, Leiharbeit, befristete Verträge bringen den Arbeitgebern v. a. finanzielle Vorteile und Flexibilität. Den Erwerbstätigen entgeht dadurch aber ein Teil der Sozialabgaben, der für Pension und Abfertigung fehlen wird, zudem fehlen ihnen diverse Sicherheiten, die ein festes Angestelltenverhältnis bietet. Nicht zu wissen, ob man im kommenden Monat noch eine Arbeit haben wird, erschwert die Lebens- und Familienplanung und größere Investitionen wie Haus- oder Wohnungskauf, selbst der Erwerb eines Autos können nicht getätigt werden. Mangelnde Stellengarantie bei Mutterschaft ist der Familienplanung ebenfalls abträglich. Diese Erwerbstätigen sind in jeder Hinsicht Arbeiter 2. Klasse, nicht zuletzt meist auch was die Entlohnung betrifft.
Wir setzen uns für eine Stabilisierung dieser Arbeitsplätze ein, d. h. für eine Umwandlung in fixe Arbeitsverhältnisse mit allen Garantien eines Lohnabhängigen.
Eine GERECHTERE VERTEILUNG DER STEUERLAST ist angesichts der großen Einkommens- und Vermögensunterschiede dringend vonnöten. Die Gruppe der Lohnabhängigen muss für den Großteil der öffentlichen Einnahmen aufkommen, während Selbstständige und Unternehmer Schlupflöcher finden, um ihre Bemessungsgrundlage so gering wie möglich zu halten.
Nach der Abschaffung der Erbschaftssteuer und der ICI auf Erstwohnungen durch die Regierung Berlusconi hat sich Schere zwischen den oberen und den unteren Einkommensschichten weiter vergrößert. Im Zuge der Finanzkrise hat die Landesregierung in 2 Schritten die Wertschöpfungssteuer IRAP für Unternehmen auf Null reduziert, während die regionalen IRPEF-Zuschläge (die in erster Linie die Lohnabhängigen belasten) nicht herabgesetzt wurden. Zudem werden den Gemeinden künftig die Einnahmen aus der ICI auf Obstgenossenschaften fehlen, die lediglich für die Verwaltungsräume bestehen bleibt. Diese Mittel müssen dann wohl oder übel anderswo eingehoben werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Land und Gemeinden ihre zur Verfügung stehenden Einnahmequellen auf ausgewogenere Art abschöpfen: Senkung des regionalen IRPEF-Zuschlags und Ausgestaltung der Gemeindeabgaben (Müll-, Trink- und Abwassergebühren, Energiekosten) soweit als möglich nach Bedürftigkeitskriterien; Gemeinden könnten sich für die Wiedereinführung der ICI auf Erstwohnungen stark machen, die ein bestimmtes Maß überschreiten: Villen und Schlösser, Ansitze und Paläste sind von Einfamilienhäusern und 100-Quadratmeter-Wohnungen zu unterscheiden! Der Ausfall bestimmter Einnahmen kann beispielsweise durch den Verzicht auf bestimmte Straßenprojekte problemlos gedeckt werden.
Die SOZIALE SICHERUNG durch die öffentliche Hand muss weiterhin gewährleistet und wenn möglich ausgebaut. Aufgrund der ungerechten Vermögens- und Einkommensverteilung leben viele Menschen auch in Südtirol unter oder knapp über der relativen Armutsgrenze (50% weniger als des Durchschnittseinkommen). Ihnen nützt es wenig, in einem reichen Land zu leben, wenn sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Viele Renten sind dermaßen niedrig, dass sie kein würdiges Auskommen ermöglichen. Es gilt vor allem die vorhanden Mittel treffsicherer zu vergeben: Soziale Stützmaßnahmen müssen den wirklich Bedürftigen zugute kommen und eine Staffelung der Beiträge könnte den völligen Ausschluss von jedweder Förderung wegen knappen Überschreitens der Einkommensgrenze verhindern.
Es gilt die Förderungen verschiedener Körperschaften, z. B. das Kindergeld von Land, Region und Staat, zu vereinheitlichen und auf effektive Bedürftigkeit zu konzentrieren. Die in Ausarbeitung befindliche Einheitliche Einkommens- und Vermögenserfassung (EEVE) muss dem Besitz entschieden mehr Rechnung tragen, ansonsten bringt sie keine Fortschritte in Richtung größerer sozialer Gerechtigkeit. Siehe dazu auch unseren Artikel vom 17. Juni.
Martin Daniel