Wie berichtet (siehe Artikel vom 9. Juni 2011), hat sich eine Gemeindekommission von 5 Räten mit der Überarbeitung der Regeln (Gemeindesatzung und Verordnung) für die Abhaltung von Volksbefragungen auf Gemeindeebene befasst.
In diversen Sitzungen wurde versucht, die Voraussetzungen und die Abwicklung der Bürgerbefragung zu vereinfachen und zugleich zu gewährleisten, dass nicht verschwindend kleine Minderheiten die Verwaltung mit andauernden Referenden lahm legen können. Der Vorschlag der Kommission wird dem Gemeinderat – wahrscheinlich im Dezember – zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die verschiedenen Schritte zur Einleitung und Durchführung einer Bürgerbefragung nehmen aus bürokratischen Gründen einen bestimmten Zeitraum ein, dessen Maximaldauer von insgesamt 220 Tage um einen Monat gekürzt wurde. Es handelt sich hierbei um technische Zeitspannen, um Anträge und Unterschriften zu prüfen, Wählerlisten vorzubereiten, den Termin der Abstimmung bekanntzugeben, die Unterschriften zu sammeln, den Wahlkampf zu bestreiten, u. a.
Die Sperrfrist von 12 Monaten vor den Gemeindewahlen, innerhalb der keine Bürgerbefragungen abgehalten werden dürfen, würde auf 6 reduziert; um den verbindlichen Charakter zu unterstreichen wurde der Volksbefragung in “Volksabstimmung” geändert, während die “Volksbefragungen” auf Fraktionsebene weiterhin rein beratenen Charakter haben. Die notwendige Anzahl von Unterschriften für die Abhaltung der Abstimmung wurde bei 450 belassen, wobei bereits auch 16-Jährige zeichnungs- und abstimmungsberechtigt sind. Ebenso beibehalten wurde der Zeitraum für die Sammlung dieser Unterschriften, nämlich 60 Tage. All diese Punkte wurden von den Kommissionsmitgliedern einhellig gutgeheißen.
Was den Kernpunkt der Überarbeitung betrifft, nämlich das sog. “Quorum”, also den Prozentsatz der wahlberechtigten Bürger, die an der Abstimmung teilnehmen müssen, damit diese Gültigkeit hat und die Verwaltung bindet, konnte hingegen keine einheitliche Lösung gefunden werden. Die Absicht, die bestehende Hürde von 40% zu senken, wurde von allen fünf Gemeinderäten geteilt, aber auf die konkrete Ausgestaltung dieser Senkung konnte man sich nicht einigen. Daher wird die Kommission dem Gemeinderat zu diesem Punkt zwei verschiedene Vorschläge unterbreiten:
- Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder (Monika Wunderer, Martin Daniel, Lukas Theiner) spricht sich für ein Null-Quorum aus, was bedeutet, dass die Abstimmung bei jeglicher Wahlbeteiligung Gültigkeit hat. Dies zwingt alle Parteien bzw. interessierten Bevölkerungsgruppen sich zu positionieren und sich mit Argumenten für ein JA oder ein NEIN stark zu machen. Jeder Bürger, der nicht an der Abstimmung teilnimmt, verzichtet auf sein Mitspracherecht und anerkannt in der Folge die Entscheidung der teilnehmenden Mitbürger.
- Manuel Massl und Gerhard Dietl sprechen sich für eine “Nullvariante mit Vorwarnung” aus. Für die Abstimmung soll zunächst eine 20%-Hürde gelten. Sollte diese nicht erreicht werden, ist das Ergebnis der Abstimmung nicht gültig, es bewirkt aber die Wiederholung der Abstimmung innerhalb eines Monats. Bei dieser 2. Abstimmung wäre dann kein Quorum mehr vorgesehen, da alle Bürger aufgrund des 1. Wahlganges um das Risiko der Entscheidung durch einen sehr geringen Teil der Bevölkerung wüssten. So soll verhindert werden, dass ein Bruchteil der Bürger über die Belange aller entscheiden kann.
Vizesekretär Gilbert Platzer wird gemäß diesen Vorgaben die rechtlich entsprechenden Abänderungsvorschläge für die Satzung und die Verordnung vorbereiten, damit sie dem Gemeinderat vorgelegt werden können. Der Rat hat dann die Aufgabe, die Vorschläge zu diskutieren und – ggf. mit eigenen Änderungen – anzunehmen oder abzulehnen.





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